Die Sicherheitsprüfung nach §29 i.V.m. Anlage VIII StVZO – kurz SP - ist eine Sicht-, Wirkungs- und Funktionsprüfung bei Nutzkraftwagen.


Die SP wird abhängig von der Fahrzeugklasse zwischen den jeweils fälligen 

Hauptuntersuchungen durchgeführt:


    •    LKW mit einem zul. Gesamtgewicht >7,5 t bis ≤ 12 t:Neufahrzeug: 42 Monate nach der ErstzulassungDanach: immer 6 Monate nach der letzten Hauptuntersuchung

    •    LKW mit einem zul. Gesamtgewicht >12 t: Neufahrzeug: 30 Monate nach der Erstzulassung. Danach: immer 6 Monate nach der letzten Hauptuntersuchung

    •    Kraftomnibusse mit mehr als 8 Fahrgastplätzen: Neufahrzeug: 6 Monate nach der Erstzulassung. Zweite Prüfung: 6 Monate nach der zweiten Hauptuntersuchung. Ab der dritten Hauptuntersuchung: alle 3 Monate. Entfällt zum Termin der Hauptuntersuchung

    •    Anhänger mit einem zul. Gesamtgewicht >10,5 t Neufahrzeug: 30 Monate nach der Erstzulassung. Danach: immer 6 Monate nach der letzten Hauptuntersuchung


Eine Zusatzqualifikation berechtigt uns dazu, Ihnen auch diesen Service an jedem Werktag anzubieten. Rufen Sie an, wir freuen uns auf Sie!

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